Gemäss Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) vom 05.10.2021 hat es die vorsorglichen Massnahmen der Wettbewerbskommission (WEKO) gegenüber Swisscom bestätigt.
Demnach hat die Swisscom beim Ausbau des Glasfasernetzes die bisher gängigen Standards einzuhalten.
Vorsorgliche Massnahmen
Am 17.12.2020 hatte die WEKO ein Untersuchungsverfahren zur Abklärung der Rechtmässigkeit der neuen Netzbaustrategie eröffnet, nachdem seit Februar 2020 erste Branchenabklärungen stattgefunden hatten und die Anzeige eines Konkurrenten gegen Swisscom eingegangen war.
Bestätigung des Gerichts
Mit dieser Streitsache wurde eine Vielzahl von verschiedenen komplexen technischen und wirtschaftlichen Sachfragen sowie präjudiziellen kartellgesetzlichen und prozessualen Rechtsfragen aufgeworfen.
Dabei ergab sich:
- Swisscom gelang die Glaubhaftmachung nicht, dass ausreichende technologische oder wirtschaftliche Gründe für die Abweichung vom Glasfaserstandard bestünden.
- Die von der Swisscom geltend gemachten versorgungs- und regionalpolitischen Aspekte für eine Versorgung von Randregionen mit Hochbreitbandnetzen waren nicht geeignet, eine Einschränkung des Wettbewerbs zu rechtfertigen.
Das BVGer ging aktualiter davon aus, dass der Einsatz der neuen Netzbaustrategie durch Swisscom ein missbräuchliches Verhalten eines marktbeherrschenden Unternehmens in Form einer Einschränkung der technologischen Entwicklung gemäss Artikel 7 des Kartellgesetzes darstelle.
Dieses Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam