Der Bundesrat (BR) möchte schnell die Möglichkeit für eine staatliche digitale Identität schaffen. Seine Idee ist eine öffentliche Konsultation:
- Bevor der BR die Eckwerte für die künftige E-ID bestimmt, soll sich die breite Öffentlichkeit aktiv in die Diskussion dazu einbringen können.
- Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat hiezu eine Auslegeordnung erarbeitet.
Ausgangslage und EJPD-Vorarbeiten
Nach dem Nein des Souveräns an der Urne vom 07.03.2021 zum Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste hatte der BR am 26.05.2021 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, zusammen mit der Bundeskanzlei (BK) und dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) die Arbeiten zur Schaffung einer staatlichen elektronischen Identität (E-ID) rasch an die Hand zu nehmen.
Das EJPD hat unter Einbezug der Wissenschaft und der Kantone als Diskussionsgrundlage eine Auslegeordnung erarbeitet. Nebst der technischen Varianten legt sie auch deren Einbettung ins wirtschaftliche und gesellschaftliche Umfeld dar und beleuchtet verschiedene Einsatzmöglichkeiten einer staatlichen E-ID.
Breite öffentliche Diskussion
Die Auslegeordnung mit drei technischen Lösungsansätzen soll nun breit diskutiert werden können, mit dem Ziel:
- Herauskristallisierung von Nutzen und Mehrwert einer staatliche E‑ID
- Feststellung der inhaltlichen und gesetzlichen Anforderungen.
Die öffentliche Konsultation soll am 14.10.2021 mit einer öffentlichen Diskussion an einer Konferenz abgeschlossen werden.
Nutzung des Konsultationsergebnisses
Das Konsultationsergebnis soll dem BR als Basis für seinen Richtungsentscheid, welcher er bis Ende 2021 treffen will, dienen.
Vernehmlassung eines neuen E-ID-Gesetzes
Die Vernehmlassung zu einem neuen E-ID-Gesetz möchte der BR voraussichtlich Mitte 2022 eröffnen.
Links
- Unterlagen zur öffentlichen Anhörung | bj.admin.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam