Inkrafttreten: 01.03.2022
Ab 01.03.2022 soll ein zusätzliches Kontrollschild für die Montage an Heckveloträgern bestellt werden können.
Das dritte, rote Kontrollschild für Autos kann am Heckträger montiert werden. So entfällt das Ummontieren des hinteren Kontrollschilds vom Auto auf den Heckträger.
Die kantonalen Strassenverkehrsämter und das Bundesamt für Strassen (ASTRA) arbeiten eng an der Einführung des neuen Kontrollschilds zusammen.
Funktion und Wirkungen
Das neue rote Kontrollschild ist
- eine Kopie des hinteren (weissen) Hauptschilds;
- daher rot und nicht weiss, um Missbräuche zu verwenden;
- ohne eigenständige rechtliche Bedeutung;
- ausschliesslich zusammen mit dem Hauptschilderpaar zu verwenden;
- freiwillig.
Fakultative Anwendung
Es ist weiterhin erlaubt, das hintere (weisse) Kontrollschild am Fahrradträger zu montieren.
Bestellmöglichkeit
Das dritte Schild kann ab 01.03.2022 bei den Strassenverkehrsämtern bestellt werden.
Internationaler Akzept
Italien (I), Österreich (A) und das Fürstentum Liechtenstein (FL) haben bereits bestätigt, dass das rote Schild auf ihrem Staatsgebiet verwendet werden darf.
Bei ASTRA laufen zudem Abklärungen mit weiteren Nachbarstaaten, damit dieses Kontrollschild bekannt ist und akzeptiert wird.
Dokumente
- Drittes Kontrollschild Bild 1 (JPG, 338 kB) | admin.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
© Foto: Astra