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Sozialversicherungsrecht

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Der BVG-Mindestzinssatz bleibt bei 1%

Datum:
03.11.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht
Stichworte:
2. Säule, berufliche Vorsorge, Mindestzinssatz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gemäss Medienmitteilung von heute belässt der Bundesrat (BR) den Mindestzinssatz in der Beruflichen Vorsorge auch im kommenden Jahr, d.h. für 2022, bei 1%.

Der Mindestzinssatz bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) mindestens verzinst werden muss.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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