Gemäss Medienmitteilung von heute belässt der Bundesrat (BR) den Mindestzinssatz in der Beruflichen Vorsorge auch im kommenden Jahr, d.h. für 2022, bei 1%.
Der Mindestzinssatz bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) mindestens verzinst werden muss.
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LawMedia Redaktionsteam