Vernehmlassung: bis 15.02.2022
Gemäss Medienmitteilung vom 01.11.2021 hat die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung Innosuisse die Totalrevision der Beitragsverordnung in die Vernehmlassung geschickt.
Innosuisse setzt die Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) im Bereich Innovationsförderung auf Verordnungsstufe um.
Ziele der Gesetzesänderung:
- Optimierung des Handlungsspielraums von Innosuisse;
- Erhöhung der Flexibilität von Innosuisse.
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis 15.02.2022.
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LawMedia Redaktionsteam