Strengere Kontrollen von Unternehmensfusionen
Der Bundesrat (BR) hat am 24.11.2021 die Vernehmlassung zur Teilrevision des Kartellgesetzes (KG) eröffnet.
Die vorgeschlagenen Änderungen zielen auf eine Wirksamkeitsverbesserung des Kartellgesetzes.
Revisionspunkt
Das Kernelement der Teilrevision des Kartellgesetzes (KG) bildet
- die Modernisierung der schweizerischen Fusionskontrolle.
Revisionsziel
Bisher war ein sog. „qualifizierter Marktbeherrschungstest“ der Prüfstandard der Wettbewerbskommission (WEKO).
Zur Anpassung an die internationale Praxis will der BR zum Significant Impediment to Effective Competition-Test (SIEC-Test) wechseln.
Unterschied von alt und neu
Der grundsätzliche Unterschied zwischen dem in der Schweiz bisher angewandten „Marktbeherrschungstest“ und dem neu vorgesehenen SIEC-Test liegt in der Höhe der Eingriffshürde.
- NEU
- Mit dem SIEC-Test können Fusionen untersagt oder mit geeigneten Auflagen versehen werden,
- wenn sie zu einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbsführen.
- Mit dem SIEC-Test können Fusionen untersagt oder mit geeigneten Auflagen versehen werden,
- BISHER
- Unter dem heutigen Prüfstandard ist dies erst möglich,
- wenn durch eine Fusion der wirksame Wettbewerb vollständig beseitigt wird.
- Unter dem heutigen Prüfstandard ist dies erst möglich,
- KÜNFTIGE RELEVANZEN
- Relevant werden deshalb
- die Auswirkungen auf den Wettbewerb sein,
- auch unterhalb der Marktbeherrschungsschwelle.
- die Auswirkungen auf den Wettbewerb sein,
- Dies ist angesichts der zunehmend digitalisierten Märkte auch wichtig.
- Relevant werden deshalb
Weitere Anpassungsbereiche
Neben der Modernisierung der Fusionskontrolle sollen die vorgeschlagenen Elemente der Vernehmlassungsvorlage auch verbessern:
- Kartellzivilrecht
- Erleichterung der Anwendung des Kartellzivilrechts.
- Recht für geschädigte Endkunden, vor einem Zivilgericht klagen zu können.
- Erleichterung der Anwendung des Kartellzivilrechts.
- Widerspruchsverfahren
- Den Unternehmen soll ermöglicht werden, frühzeitig Planungssicherheit über allenfalls kartellrechtlich heikle Verhaltensweisen zu erhalten.
Umsetzung der Motionen 16.4094 + 18.4282
- Motion 16.4094 Fournier
- Entsprechend des Parlaments-Beschlusses vom 05.03.2018 wurden zudem zwei Forderungen der Motion 16.4094 Fournier «Verbesserung der Situation der KMU in Wettbewerbsverfahren» in die Teilrevision miteinbezogen:
- Beschleunigung deskartellrechtlichen Verwaltungsverfahren durch die Einführung von Fristen.
- Andererseits soll neu auch eine Parteienentschädigung für das erstinstanzliche Verfahren vor der WEKO eingeführt werden.
- Entsprechend des Parlaments-Beschlusses vom 05.03.2018 wurden zudem zwei Forderungen der Motion 16.4094 Fournier «Verbesserung der Situation der KMU in Wettbewerbsverfahren» in die Teilrevision miteinbezogen:
- Motion 18.4282 Français
- Das Parlament hatte im Juni 2021 die Motion 18.4282 Français «Die Kartellgesetzrevision muss sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien berücksichtigen» angenommen, weshalb ein entsprechender Umsetzungsvorschlag ebenfalls Eingang in die Vernehmlassungsvorlage findet.
- Die Präzisierung der Erheblichkeit im Sinne von Artikel 5 KG für gewisse Typen von Wettbewerbsabreden.
- Das Parlament hatte im Juni 2021 die Motion 18.4282 Français «Die Kartellgesetzrevision muss sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien berücksichtigen» angenommen, weshalb ein entsprechender Umsetzungsvorschlag ebenfalls Eingang in die Vernehmlassungsvorlage findet.
Vernehmlassung
Die Vernehmlassung läuft bis 11.03.2022.
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam