PBG 54 Abs. 1 / DSG 23 + 25
Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat entschieden, dass das Handeln der SBB bei der Datenbearbeitung zur Ausstellung des SwissPass, eines Trägermediums des Verkehrsabonnements bzw. der Transportverträge, dem Privatrecht zuzuordnen sei.
Das BVGer hielt in seinen Urteilserwägungen fest, dass
- Personentransportverträge gemäss herrschender Lehre als zivilrechtlich zu qualifizieren seien und die SBB daher nicht öffentlich-rechtlich verfügen könnten;
- privatrechtliches Handeln auch im konzessionierten Tätigkeitsbereich möglich sei;
- die mit dem SwissPass zusammenhängende Bearbeitung von Personendaten den Datenschutzvorschriften für Private (DSG 12 – 15)unterstehen würde.
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts A-5921/2020 vom 29.07.2021
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam