Bildquelle: A. Buser, CC BY-SA 3.0 CH,via Wikimedia Commons
Vollzugs-Wegleitung des BAFU
Einleitung
Das Beschwerderecht der Umweltschutzorganisationen (Verbandsbeschwerderecht) berechtigt gesamtschweizerische Umweltschutzorganisationen, gegen bestimmte Projekte Einsprache oder Beschwerde zu erheben.
Gesetzliche Grundlagen und Liste der Organisationen
Das Beschwerderecht der Umweltschutzorganisationen ist verankert in:
- Artikel 55 und 55a-f des Umweltschutzgesetzes (USG)
- Artikel 12 und 12a-g des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG)
- Artikel 28 des Gentechnikgesetzes (GTG).
Beschwerderechtsverlust bei Nichtteilnahme im Einspracheverfahren
Beschwerdeberechtigte Umweltschutzorganisationen verlieren ihr Beschwerderecht, wenn sie sich nicht bereits am Einspracheverfahren eines Projekts beteiligt haben.
Publikationsanforderungen
Die zuständige Entscheidbehörde muss daher das Projektgesuch im erstinstanzlichen Entscheidverfahren so veröffentlichen, dass sich die Organisationen tatsächlich am Verfahren beteiligen können.
Veröffentlichung
Die Veröffentlichung erfolgt durch
- direkte schriftliche Mitteilung oder
- amtliche Publikation.
Neue Publikation
Die vom BAFU vorgelegte Vollzugshilfe erläutert die rechtlichen Anforderungen an die Publikation.
Die BAFU-Publikation bezieht sich insbesondere auf die Publikation von Bau- und Planungsprojekten durch Kantone und Gemeinden.
Zur Publikation
Anforderungen an die Publikation von Projekten, die dem Verbandsbeschwerderecht unterliegen (PDF, 495 kB, 29.11.2021)
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam