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Sozialversicherungsrecht

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Vorläufige Anwendung des neuen Sozialversicherungsabkommens mit dem Vereinigten Königreich ab 01.11.2021

Datum:
02.11.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Teil der «Mind-the-Gap»-Strategie

Das neue Sozialversicherungsabkommen mit dem Vereinigten Königreich wird ab 01.11.2021 vorläufig angewendet:

  • Es koordiniert die Sozialversicherungssysteme der beiden Vertragsstaaten nachdem das Freizügigkeitsabkommen CH-EU infolge des Brexit nicht mehr anwendbar ist.

Einleitung

Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU vom 01.01.2021 werden die sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich (UK) nicht mehr durch das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU geregelt, wobei zuvor erworbene Ansprüche durch das Abkommen über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet werden.

Um ihre sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen wieder gezielt und umfassend zu regeln, haben die beiden Staaten ein neues bilaterales Abkommen abgeschlossen.

Gegenstand

Das neue Sozialversicherungsabkommen gewährt den Versicherten

  • weitgehende Gleichbehandlung und
  • einen erleichterten Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit.

Es vermeidet

  • eine doppelte Versicherung und
  • Versicherungslücken für Personen, die mit den Sozialversicherungssystemen beider Staaten in Berührung stehen.

Dadurch soll auch der vorübergehende Einsatz von Arbeitskräften im anderen Staat erleichtert werden.

Vorläufiges Inkrafttreten

  • Das neue Abkommen wird ab dem 01.11.2021, d.h. ab sofort, vorläufig angewandt.
  • Das definitive Inkrafttreten erfolgt nach Genehmigung des Abkommens durch die Parlamente beider Staaten.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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