Gefahren- und Verhaltenszettel
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Der Bundesrat (BR) hat am FR 17.12.2021 entschieden, dass ab MO 20.12.2021 in der Schweiz präzisierte Einreise-Massnahmen gelten:
- Nur noch ein Test bei der Einreise bei geimpften und genesenen Personen erforderlich
- Nach Konsultation der Kantone hat der BR das Testregime bei der Einreise angepasst
- Vor der Einreise in die Schweiz
- PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder
- Antigen-Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden.
- Nach der Einreise in die Schweiz
- Auf die Pflicht eines zweiten Tests 4 bis 7 Tage nach der Einreise in die Schweiz wird verzichtet bei
- geimpften Personen und
- genesenen Personen.
- Auf die Pflicht eines zweiten Tests 4 bis 7 Tage nach der Einreise in die Schweiz wird verzichtet bei
- Vor der Einreise in die Schweiz
- Nach Konsultation der Kantone hat der BR das Testregime bei der Einreise angepasst
- Gültigkeit ab MO 20.12.2021.
- Vom BR wieder nicht erwähnt:
- Die Ausnahmen von der Einreiseformular- und Testpflicht
- Ursprüngliche Einreise-Testregime-Anordnung vom 03.12.2021:
Dokumente
- Grafik bei der Einreise in die Schweiz gilt neu (PDF, 110 kB) | admin.ch
- Grafik Massnahmen (PDF, 547 kB) | admin.ch
- Verordnung 3 (PDF, 641 kB) | admin.ch
- Covid-19-Verordnung besondere Lage (PDF, 508 kB) | admin.ch
- Covid-19-Verordnung internationaler Personenverkehr (PDF, 391 kB) | admin.ch
- FAQ (PDF, 166 kB) | admin.ch
Weiterführende Informationen:
- Coronavirus: Einreise in die Schweiz – Ausnahmen von der Einreiseformular- und Testpflicht | law-news.ch
- Coronavirus: Einreise in die Schweiz – Bestimmungen und Einschränkungen | law-news.ch
- Einreise nach Deutschland
- Einreise nach Frankreich
- Einreise nach Italien
- Einreise nach Österreich
- Coronavirus: Neue Regeln ab MO 06.12.2021
- Coronavirusmutationen: Einreiseverbot
Quelle
LawMedia Redaktionsteam