Bild: Von © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons), CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=49986532
Wenig kommunizierte Erleichterungen im Grenzverkehr
Erinnerlich hat der Bundesrat (BR) am 03.12.2021 u.a. Einreisebeschränkungen beschlossen und per 06.12.2021 in Kraft gesetzt:
- Coronavirus: BR verstärkt Massnahmen gegen Pandemie vom MO 06.12.2021 bis MO 24.01.2022 | law-news.ch
Wenig kommuniziert wurden die Ausnahmen zur Verstärkung der Testpflicht und zur Aufhebung der Quarantäne (siehe Box unten).
Bildquelle: newsd.admin.ch
AUSNAHMEN von der Einreiseformular- und Test-Pflicht:
-
Kinder unter 16 Jahren
- sofern und soweit sie nicht aus einer Region einreisen, welche auf der Liste der Länder mit besorgniserregender Virusvariante enthalten ist.
-
Transitreisende
- sofern und soweit sie nicht aus einer Region einreisen, welche auf der Liste der Länder mit besorgniserregender Virusvariante enthalten ist.
-
Aus Grenzregionen einreisende Personen
- Personen, die aus Grenzgebieten einreisen, mit welchen ein enger wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und kultureller Austausch besteht:
-
Deutschland:
- Land Baden-Württemberg
- Land Bayern
-
Frankreich:
- Region Grand-Est
- Region Bourgogne / Franche Comté
- Region Auvergne / Rhône-Alpes
-
Italien:
- Region Piemont
- Region Aostatal
- Region Lombardei
- Region Trentino / Südtirol
-
Österreich:
- Land Tirol
- Land Vorarlberg
-
Fürstentum Liechtenstein:
- gesamtes Fürstentum
Es empfiehlt sich, die Bedingungen für die Einreise in die Schweiz vor jeder Reise bzw. Rückreise zu verifizieren.
Grundregeln zur Einreise in die Schweiz
- Bei sämtlichen Einreisen in die Schweiz neu ein verschärftes Testregime,
- Testpflicht auch für geimpfte und genesene Personen;
- 1. Test (PCR-Test)
- vor der Einreise;
- 2. Test (PCR-Test oder Antigenschnelltest)
- zwischen dem 4. und dem 7. Tag nach der Einreise.
- 1. Test (PCR-Test)
- AUSNAHMEN siehe oberhalb dieser Box.
- Testpflicht auch für geimpfte und genesene Personen;
- Testkosten
- Die Testkosten gehen zu Lasten des/der Einreisenden.
- Nicht geimpfte Drittstaatsangehörige, die aus Risikoländern oder -regionen in den Schengen-Raum einreisen wollen
- Einreiseverweigerung für Personen, die in die Schweiz für vorübergehende Aufenthalte ohne Erwerbstätigkeit bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen, abgesehen von gewissen Ausnahmen (Härtefälle).
- Liste der Risikoländer und -Regionen
- Die Liste der Risikoländer und Regionen ist im Anhang 1 der Covid-19-Verordnung 3 aufgeführt.
- Die Liste wird unter Berücksichtigung der Empfehlungen der EU-Kommission für die Schengen-Staaten laufend aktualisiert.
Die Massnahmen sind vorerst bis am 24.01.2022 befristet.
Risikoländerliste
Alle Staaten und Regionen ausserhalb des Schengen-Raums, mit Ausnahme von:
- Andorra
- Argentinien
- Australien
- Bahrain
- Bulgarien
- Chile
- Heiliger Stuhl
- Hongkong
- Indonesien
- Irland
- Jordanien
- Kanada
- Katar
- Kolumbien
- Korea (Süd-)
- Kroatien
- Kuwait
- Macau
- Monaco
- Neuseeland
- Peru
- Ruanda
- Rumänien
- San Marino
- Saudi-Arabien
- Taiwan (Chinesisches Taipei)
- Uruguay
- Vereinigte Arabische Emirate
- Zypern
Dokumente
- FAQ – Neue Regeln bei der Einreise in die Schweiz (PDF, 136 kB) | admin.ch
- Covid-19-Verordnung besondere Lage (PDF, 491 kB) | admin.ch
- Covid-19-Verordnung internationaler Personenverkehr (PDF, 423 kB) | admin.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam