Kostentragung durch OKP, Bund und Kantone
Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 03.12.2021 entschieden, dass die Covid-19-Impfung auch in 2022 für die Bevölkerung kostenlos ist.
Die Kosten der Impfungen werden weiter von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP), dem Bund und den Kantonen getragen.
Ziel
Der Zugang zur Covid-19-Impfung soll auch 2022 einfach und kostenlos sein.
Impfstoff-Einkauf weiter durch den Bund
Der Einkauf der Covid-19-Impfstoffe wird weiter durch den Bund und die Organisation der Impfungen durch die Kantone erfolgen.
Grundsätzliche Kostentragung
Die Impfung zur Grundimmunisierung und die Auffrischimpfungen soll deshalb weiterhin bezahlt werden von
- der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP),
- dem Bund und
- den Kantonen.
Kostentragung durch OKP für in der Schweiz Krankenversicherte
Die OKP übernimmt die Kosten von Impfungen und Impfstoff für:
- Personen, die in der Schweiz krankenversichert sind.
Es wird bei den OKP-versicherten Personen keine Franchise erhoben.
Die Kantone übernehmen den Selbstbehalt.
Kostentragung bei nicht durch die OKP abgedeckten Impfungen
Der Bund übernimmt jene Impfungen, die nicht über die OKP abgedeckt sind, wie:
- bei in der Schweiz lebenden Personen, die nicht-OKP-versichert sind;
- bei Auslandschweizern und deren engen Familienangehörigen;
- bei Grenzgängern;
- in Apotheken durchgeführte Impfungen.
Regel-Verlängerung in Epidemienverordnung
Der BR hat die entsprechenden Regelungen in der Epidemienverordnung um ein Jahr verlängert.
Dokumente
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam