Gemäss eigenem Bekunden des Instituts für geistiges Eigentum (IGE) war das Formular für Designanmeldungen von Laien unklar und missverständlich.
Das IGE hat daher das Anmeldeformular in einigen Punkten verbessert:
- unter Punkt 5 («Ordnungsnummer») sind Beispiele aufgeführt;
- unter Punkt 7 («Aufschub») wird auf die Konsequenzen des Aufschubs hingewiesen;
- der Punkt «Beschreibung» wurde gestrichen, weil er oft zu Unklarheiten und Beanstandungen führte;
- Eine Beschreibung kann aber nach wie vor als Textdatei (zB als Word oder PDF) in maschinenlesbarer Form dem Anmeldungsgesuch beigefügt werden.
Der Schritt des IGE ist sehr zu befürworten, sollen doch die Formalitäten des Anmeldeverfahrens für die Urheber möglichst einfach und sicher gestaltet sein.
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam