Stand: 14.12.2021
- Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat gemäss Mitteilung vom 14.12.2021 das Arbeitspapier Besteuerung von Kryptowährungen überarbeitet.
Das von der ESTV vorgelegte, überarbeitete Arbeitspapier gibt Auskunft über die verschiedenen Kryptowährungen und deren Besteuerung auf Bundesebene.
Kryptowährungen unterliegen auf Bundesebene folgenden Steuern:
- der direkten Bundessteuer
- der Verrechnungssteuer
- den Stempelabgaben.
Archiv
Arbeitspapier ─ Kryptowährungen und Initial Coin/Token Offerings (ICO/ITO) als Gegenstand der Vermögens-, Einkommens- und Gewinnsteuer, der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben (PDF, 320 kB, 14.12.2021) Ursprungsversion vom 27. August 2019
Letzte Änderung 14.12.2021
Inhaltsübersicht
Kryptowährungen und Initial Coin/Token Offerings (ICOs/ITOs) als Gegenstand der Vermögens-, Einkommens- und Gewinnsteuer, der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben
- Einleitung
- Zahlungs-Token
- Anlage-Token
- Nutzungs-Token
Link: Kryptowährungen | estv.admin.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam