18.043 GESCHÄFT DES BUNDESRATES
Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht
- Gegenstand der Revision
- Die Revision betrifft
- rund vierzig Gesetze und Erlasse
- nicht das Sexualstrafrecht (separate Vorlage, die später ins Parlament gelangt)
- Die Revision betrifft
- Hintergrund der Revision
- veränderte gesellschaftliche Wert- und Moralvorstellungen
- technische Entwicklung
- internationale Vereinbarungen
- Ziel der Revision
- Die Harmonisierungsvorlage soll sicherstellen, dass
- die Strafrahmen der Schwere der Straftaten entsprechen und
- in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.
- Die Harmonisierungsvorlage soll sicherstellen, dass
- Debatte des Ständerats (SR)
- Im SR wurde am MI 08.12.2021 zur Frage der Mindest-Freiheitsstrafen lange debattiert:
- Der SR verlangt weiterhin, dass bei Delikten, bei welchen das Gesetz Geldstrafen von mindestens 30 Tagessätzen vorsieht, auch die vorgesehene Freiheitsstrafe mindestens 30 Tage betragen muss.
- Bereits bei früheren Beratungen hatten die Räte grundsätzlich eine Verschärfung der Strafen für Gewalt gegen Beamte beschlossen:
CHRONOLOGIE
- 09.06.2020 STÄNDERAT > Beschluss abweichend vom Entwurf
- 02.06.2021 NATIONALRAT > Abweichung
- 15.09.2021 STÄNDERAT > Abweichung
- 29.11.2021 NATIONALRAT > Abweichung
- 08.12.2021 STÄNDERAT > Abweichung
Stand der Beratungen: Von beiden Räten behandelt
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam