Inkrafttreten: 01.01.2022
Ab Jahresbeginn 2022 kommen die neuen Vorschriften zur „relativen Marktmacht“ zur Anwendung.
Die Wettbewerbskommission (WEKO) veröffentlicht dazu ein Merkblatt und ein Meldeformular.
Definition der „Relativen Marktmacht“
Als „relativ marktmächtig“ gilt ein Unternehmen dann, wenn andere Unternehmen beim Angebot oder bei der Nachfrage einer Ware oder einer Leistung in einer Weise abhängig sind, dass keine ausreichenden und zumutbaren Möglichkeiten bestehen, auf alternative Quellen auszuweichen.
Grundlage
Bei den neuen Bestimmungen des Kartellgesetzes (KG; SR 251) zur relativen Marktmacht handelt es sich um
Mit dieser Gesetzesrevision wird das bisherige kartellrechtliche Missbrauchsverbot ausdehnt auf:
- relativ marktmächtige Unternehmen.
Unternehmen werden für Verstösse gegen die neuen Bestimmungen nicht gebüsst, aber die WEKO kann ihnen auferlegen:
- Handlungs- und Unterlassungspflichten.
Anzeigeerstattung durch betroffene Unternehmen
Unternehmen können bei der WEKO Anzeige erstatten, wenn sie auf diese Weise im Wettbewerb behindert oder benachteiligt werden.
Missbräuchlich kann sich ein relativ marktmächtiges Unternehmen etwa verhalten, wenn es
- einer Produzentin grundlos die Lieferung von Bauteilen verweigert, auf welche diese angewiesen ist;
- andere Unternehmen darin behindert, eine in der Schweiz oder im Ausland angebotene Ware zu den ausländischen Konditionen zu beziehen.
Merkblatt und Meldeformular
Damit die WEKO einschlägig tätig werden kann, ist sie auf Informationen der betroffenen Unternehmen angewiesen.
Um diesen eine Anzeige zu erleichtern, veröffentlicht nun die WEKO
- ein Merkblatt und
- ein Meldeformular.
Das Merkblatt und das Meldeformular kann in den einzelnen Landessprachen abgerufen werden:
- Merkblatt und Meldeformular_Relative Marktmacht
- Note explicative et formulaire_Pouvoir de marché relatif
- Circolare e formulario di notifica_Posizione dominante relativa
Weiterführende Informationen
- Kartellgesetz: BR eröffnet Vernehmlassung zur Teilrevision bis 11.03.2022
- Kartellgesetz: Bundesrat plant Vernehmlassung für Teilrevision
- Einführung des SIEC-Tests Auswirkungen auf die Schweizer Fusionskontrolle | admin.ch
- Juristisch-ökonomisches Gutachten zum Einfluss des SIEC-Tests auf die Fusionspraxis der Wettbewerbsbehörden | admin.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam