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Sachenrecht / Immobilien

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Richtigkeitsvermutung des Grundbuchplans nur bei amtlicher Vermessung

Datum:
16.12.2021
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Sachenrecht / Immobilien
Stichworte:
Immobilien
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 668, ZGB 669 und ZGB 950

Gemäss ZGB 668 Abs. 2 setzt die Vermutung der Richtigkeit des Grundbuchplans gegenüber der Abgrenzung eine amtliche Vermessung voraus (siehe Box unten). 

Eine nicht-amtliche Vermessung, die nach einer Güterzusammenlegung durchgeführt wurde und nur zu einer Anmerkung des Plans im Grundbuch führte, genügt nicht für die Anerkennung dieses Plans als Grundbuchplan (vgl. ZGB 950 Abs. 1; siehe Box unten).

Urteil des Bundesgerichts 5A_726/2020 vom 25.02.2021

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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