Anhörungs- und Mitwirkungsrecht bis 17.03.2022
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) startete am 30.11.2021 die Anhörung zur Revision des Konzeptteils des Sachplans Übertragungsleitungen (SÜL).
Der Konzeptteil wurde im Jahr 2001 in Kraft gesetzt. Revisionsbedarf:
- Stark veränderte gesetzlichen Grundlagen im Bereich der Stromnetze
- Erfordernis der vollständigen Überarbeitung des Konzeptteils.
Zum Entwurf des revidierten Konzeptteils können sich bis 17.03.2022 im Rahmen des gestarteten Anhörungs- und Mitwirkungsverfahrens äussern.
- Die kantonale Behörden
- die Bevölkerung
Hinweise
„Konzepte und Sachpläne nach Artikel 13 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) sind die wichtigsten Raumplanungsinstrumente des Bundes. Der Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) ist das Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes für den Aus- und Neubau von Hochspannungsleitungen auf der Spannungsebene 220/380 kV. Der SÜL besteht aus dem Konzeptteil mit generellen Vorgaben und dem Objektteil mit den einzelnen SÜL-Objektblättern. Verantwortlich für die Erarbeitung des SÜL ist das Bundesamt für Energie (BFE) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE). Für die Festsetzungen im SÜL ist der Bundesrat zuständig.“
Quelle: Mitteilung des UVEK vom 30.11.2021
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LawMedia Redaktionsteam