Abschaffung der Emissionsabgabe
Der internationale Wettbewerb, vor allem gegen kleinere und erfolgreiche Volkswirtschaften wie die Schweiz, hat in den letzten Jahren stark zugenommen.
Die Schweiz hat daher zu reagieren, mit:
- grossen Anstrengungen zur Wahrung ihrer Standortattraktivität;
- zur Erhaltung der Arbeitsplätzen;
- einem Gesamtkonzept für die zukünftigen Herausforderungen.
Zu den Investitionen in die Zukunft zählen insbesondere notwendige Steuervorlagen, die
- langfristige Steuereinnahmen sichern;
- den Wohlstand der Schweiz garantieren.
Mit der Abschaffung der Emissionsabgabe könnte die Schweiz eine der ersten notwendigen Steuervorlagen umsetzen:
- Am 13.02.2022 haben die Stimmbürger über die «Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben» zu entscheiden.
Mit der Vorlage soll die Emissionsabgabe abgeschafft und damit Wachstumsanreize bzw. mittelbar neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
Nach Ansicht von Bundesrat und Parlament sollen Unternehmen neues Eigenkapital aufnehmen können, ohne darauf Steuern bezahlen zu müssen:
- Aktuell beträgt die Emissionsabgabe 1 % des aufgenommenen Kapitals.
Dokumente
- Argumentarium Abschaffung der Emissionsabgabe (PDF, 212 kB) | admin.ch
- Beilage zum Argumentarium Abschaffung der Emissionsabgabe (PDF, 184 kB) | admin.ch
Links
- Webdossier Abschaffung der Emissionsabgabe | admin.ch
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam