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Strafprozess / Strafverfahren

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Strafverteidiger-Honorar: Staatsanwaltschaft darf Entschädigung nicht unbegründet kürzen

Datum:
08.12.2021
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Strafprozess / Strafverfahren
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Rechtliches Gehör muss gewahrt werden

Die Staatsanwaltschaft darf die Rechnung des amtlichen Verteidigers nicht nur mit pauschalen Argumenten kürzen: 

  • Erfordernis der Bezeichnung der beanstandeten Aufwandpositionen (Substanziierung)
  • Verletzung des rechtlichen Gehörs

Die Beschwerde der Strafverteidigung wurde teilweise gutgeheissen, die Sache angesichts des formalistischen Leerlaufs, der entstehen würde, nicht zurückgewiesen, sondern die Gehörsverletzung und das beschwerde-instanzlich bestimmte, von der Verteidigung nachforderbare Honorar im Dispositiv förmlich festgehalten und bei den Kostenfolgen berücksichtigt.

Obergericht des Kantons Bern
Verfügung BK 21 166
vom 24.08.2021

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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