Rechtliches Gehör muss gewahrt werden
Die Staatsanwaltschaft darf die Rechnung des amtlichen Verteidigers nicht nur mit pauschalen Argumenten kürzen:
- Erfordernis der Bezeichnung der beanstandeten Aufwandpositionen (Substanziierung)
- Verletzung des rechtlichen Gehörs
Die Beschwerde der Strafverteidigung wurde teilweise gutgeheissen, die Sache angesichts des formalistischen Leerlaufs, der entstehen würde, nicht zurückgewiesen, sondern die Gehörsverletzung und das beschwerde-instanzlich bestimmte, von der Verteidigung nachforderbare Honorar im Dispositiv förmlich festgehalten und bei den Kostenfolgen berücksichtigt.
Obergericht des Kantons Bern
Verfügung BK 21 166
vom 24.08.2021
Weiterführende Informationen
- Verfügung BK 21 166 MOR | entscheidsuche.ch
- Entschädigung | straf-verteidiger.ch
- Strafverteidiger
Quelle
LawMedia Redaktionsteam