Im letzten Jahr haben wir Sie regelmässig über anstehende Gesetzesänderungen informiert. Gerne möchten wir hier wie bereits in den vergangenen Jahren mit einer Zusammenstellung auf die Gesetzesänderungen hinweisen, welche per 01.01.2022 in Kraft traten.
Versicherungsrecht
Der Bundesrat (BR) hat am 11.11.2020 beschlossen, das revidierte Versicherungsvertragsgesetz (VVG) per 01.01.2022 in Kraft zu setzen. Das VVG regelt die Beziehungen zwischen Versicherungen und ihren Kunden. Der Konsumentenschutz zugunsten der Versicherungsnehmer und Versicherten wurde verbessert und den Versicherern die Grundlagen für eine verstärkte Digitalisierung ermöglicht. Neu besteht für alle Haftpflichtversicherungen – und nicht nur für die Motorhaftpflichtversicherung – ein Anspruch auf direkte Schadensdeckung durch den Haftpflichtversicherer.
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Sozialversicherungsrecht
Der Bundesrat die Weiterentwicklung der IV auf den 01.01.2022 in Kraft gesetzt. Die Gesetzesrevision bringt insbesondere Verbesserungen für Kinder, Jugendliche und allgemein Menschen mit psychischen Problemen.
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Öffentliches Personalrecht
Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 03.12.2021 eine Revision des Bundespersonalrechts genehmigt und auf den 01.01.2022 in Kraft gesetzt. Es handelt sich dabei um Anpassungen und Präzisierungen u.a. im Bereich des Mutterschaftsurlaubs sowie der familienergänzenden Kinderbetreuung.
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Personenrecht
Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung können künftig ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister rasch und unbürokratisch ändern.
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Steuern
Per 01.01.2022 wird bei der direkten Bundessteuer die Pauschale für die Besteuerung der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen von 0.8 % auf 0.9 % erhöht.
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- Privatanteil Geschäftsfahrzeug: Erhöhung der Besteuerungspauschale von 0,8 % auf 0,9 %
- Private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen: Erweiterte pauschale Besteuerung
Steuern Privatpersonen
Steuerabzug Säule 3A
Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) bleibt für das Steuerjahr 2022 unverändert (Steuerpflichtige mit 2. Säule: CHF 6 883.–; Steuerpflichtige ohne 2. Säule:CHF 34 416.–).
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Verrechnungssteuern-Rückerstattung in Nachlässen
Lückenschliessung in der Steuerüberwachung: Erben sollen die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen inskünftig in ihrem Wohnkanton zurückfordern.
Diese Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer hat der Bundesrat (BR) an seiner Sitzung vom 03.02.2021 beschlossen.
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Unternehmenssteuern / Zölle
Technologischer Fortschritt erfordert neue Zolltarifnummern
Die Revision des international harmonisierten Warenverzeichnisses der Weltzollorganisation (WZO) macht eine Anpassung des Schweizer Zolltarifs notwendig.
Diese Zolltarif-Anpassung hat der Bundesrat (BR) nun an seiner Sitzung vom 30.06.2021 genehmigt und auf den 01.01.2022 in Kraft gesetzt.
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Betreibung / Konkurs
Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 28.04.2021 die Vernehmlassungsergebnisse zu einer Änderung der Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (GebV SchKG) zur Kenntnis genommen und die revidierte Gebührenverordnung gutgeheissen.
Die revidierten Gebührenbestimmungen wurden vom BR auf den 01.01.2022 in Kraft gesetzt.
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Personenrecht / Strafrecht
Am 14.12.2018 hatte das Parlament beschlossen, gewaltbetroffene Personen mit Massnahmen im Zivil- und Strafrecht besser zu schützen. Rayon- oder Kontaktverbote traten am 01.01.2022 in Kraft
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Quelle
LawMedia Redaktion