19.043 GESCHÄFT DES BUNDESRATES
Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses. Bundesgesetz
Einleitung
Differenzbereinigung / Abstimmung
Die Kommission des Nationalrats für Rechtsfragen (RK-N) hat gemäss Mitteilung vom 14.01.2022 im Rahmen der Differenzbereinigung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses (19.043) die letzte materielle Differenz ausgeräumt:
- mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltungen ist sie bei der Frage betreffend die Konkursbetreibung bei öffentlich-rechtlichen Forderungen dem Ständerat gefolgt.
Staat wird seine Schuldner neu zwingend auf Konkurs betreiben müssen
Inskünftig soll der Staat einen Schuldner, der auf Konkurs betrieben werden kann, auch zwingend auf Konkurs betreiben müssen (SchKG 43):
- Die Kommission möchte damit verhindern, dass Unternehmen, welche faktisch zahlungsunfähig sind, weiter auf dem Markt präsent und entsprechende Schäden bei den Vertragspartnern verursachen können.
Minderheitsantrag
Eine Minderheit beantragte ihrem Rat am Entwurf des Bundesrates festzuhalten, welcher den Gläubigern für Forderungen aus öffentlichem Recht ein Wahlrecht einräumen sollte, ob eine Betreibung auf Pfändung oder auf Konkurs fortgesetzt wird.
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam