OR 256 Abs. 1; OR 259a Abs. 1
Eine Prostitutions-Tätigkeit in der Nachbar-Mietwohnung, mit täglicher und v.a. nächtlicher Lärmbelästigung,
- bewirkt einen mittleren Mangel des Mietobjektes;
- rechtfertigt eine Mietzinsreduktion von 45 %.
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Mietrecht
Eine Prostitutions-Tätigkeit in der Nachbar-Mietwohnung, mit täglicher und v.a. nächtlicher Lärmbelästigung,
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