OR 256 Abs. 1; OR 259a Abs. 1
Eine Prostitutions-Tätigkeit in der Nachbar-Mietwohnung, mit täglicher und v.a. nächtlicher Lärmbelästigung,
- bewirkt einen mittleren Mangel des Mietobjektes;
- rechtfertigt eine Mietzinsreduktion von 45 %.
Mietrecht
Eine Prostitutions-Tätigkeit in der Nachbar-Mietwohnung, mit täglicher und v.a. nächtlicher Lärmbelästigung,