Der Bund übernimmt weiterhin die Kosten für PCR-Tests von Personen, die Kontakt hatten mit einer positiv getesteten Person, etwa in Alters- und Pflegeheimen.
Er „präzisiert“ damit seinen Beschluss vom 02.02.2022 zur Aufhebung der Kontaktquarantäne.
Dies hat der Bundesrat am 04.02.2022 im Zirkularverfahren beschlossen.
Zur Erklärung teilt der BR mit:
„Mit der Aufhebung der Kontaktquarantäne hat der Bundesrat auch die Kostenübernahme für PCR-Tests von Personen gestrichen, die engen Kontakt hatten mit einer infizierten Person. Für gewisse Personen ist indes auch nach Aufhebung der Kontaktquarantäne ein solcher Test wichtig. So sieht die Teststrategie des Bundesamts für Gesundheit zum Beispiel vor, dass für besonders gefährdete Personen, etwa solche, die sich in einer Chemotherapie befinden, die frühe Diagnostik sehr wichtig ist. Ebenso sind viele Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler darauf angewiesen, dass Kontaktpersonen von bestätigten Fällen weiterarbeiten können, sich aber individuell testen lassen können.“
Medienmitteilung des Bundesamtes für Gesundheit BAG vom 04.02.2022
Verordnungs-Änderung
Der BR hat nun die Covid-19-Verordnung-3 entsprechend angepasst.
Sofortiges Inkrafttreten
Die Verordnungsänderung trat rückwirkend auf den 03.02.2022 in Kraft.
Ergebnis
Damit ist die lückenlose Kostenübernahme von Tests nach engem Kontakt mit einer infizierten Person sichergestellt.
Dokumente
- Covid-19-Verordnung 3 (PDF, 370 kB) | admin.ch
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam