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Mietrecht

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Mietvertragskündigung per Einschreiben + per A-Post Plus: Beginn des Fristenlaufs der Anfechtungsfrist mit Eingang der erst-empfangenen Sendung

Datum:
18.02.2022
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Mietrecht / Miete / Mietvertrag
Stichworte:
Kündigung Mietverhältnis, Zustellung Kündigungsschreiben
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

OR 273 Abs. 1 / ZGB 2 Abs. 2

Wird eine Mietvertragskündigung gleichzeitig einmal per «A-Post Plus» und einmal per Einschreiben versandt, bewirkt die zuerst eintreffende Sendung, hier die «A-Post Plus»-Sendung, den Eingang der empfangsbedürftigen Erklärung:

  • Ab dem Tag, der auf den A-Post Plus-Sendungseingang folgt, läuft die 30-tägige Anfechtungsfrist gemäss OR 273 Abs. 1.
  • Gemäss KG SG führt der doppelte Versand des Kündigungsschreibens zu keinem Rechtsmissbrauch im Sinne von ZGB 2 Abs. 2.
  • Der Kündigungsempfänger darf sich (auch bei Unkenntnis der Zustellform «A-Post Plus») nicht darauf verlassen, dass der Kündigungsabsender die Zustellung nur mit eingeschriebener Postsendung beweisen könne.

Kantonsgericht St. Gallen
III. Zivilkammer
Urteil vom 16.09.2021
BO 2021.5

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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