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Bau- und Planungsrecht

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Baukunderegeln: Wildwuchs + Wirrwarr sollen ein Ende finden

Datum:
21.03.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Bau- und Planungsrecht
Stichworte:
Baukunderegeln, Baurecht, Planungsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

19.3894 POSTULAT

Den Wildwuchs und den Wirrwarr bei den Regeln der Baukunde beenden

Gemäss Bericht des Bundesrates (BR) in Erfüllung des Postulates Flach 19.3894 vom 21.06.2019 soll der Wildwuchs und das Wirrwarr bei den Regeln der Baukunde beendet werden.

Einleitung

Der BR hat an seiner Sitzung vom FR 18.03.2022 den Bericht in Erfüllung des Postulates Flach 19.3894 «Den Wildwuchs und den Wirrwarr bei den Regeln der Baukunde beenden» verabschiedet.»

Antrag des BR

Der BR beantragt die Annahme des Postulates, unter folgendem Summary-Hinweis:

„… Um für die verschiedenen Ziele des Postulats eine Lenkungswirkung zu erreichen und um gleichzeitig dem Markt für technische Informationen die notwendige Freiheit und Innovationsmöglichkeit zu belassen, schlägt der Bundesrat vor, eine bundesgesetzliche Rechtsgrundlage zu schaffen, entweder an geeigneter Stelle in einem bestehenden oder allenfalls in einem neu zu schaffenden Bundesgesetz (wie bspw. in einem «Standardisierungsgesetz für das Bauwesen»).“

Postulats-Informationen

EINGEREICHTER TEXT

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Übersicht und einen Bericht über die Vollzugshilfen öffentlicher und privater Akteure im Planungs- und Bauwesen zu erstellen und deren Wirkung zu überprüfen.

Weiter ist aufzuzeigen, wie der Bund künftig eine verbesserte Koordination der verschiedenen technischen Regelungen und der dahinterstehenden Akteure im Planungs- und Bauwesen sicherstellt.

BEGRÜNDUNG

Gemäss einer Studie des Seco aus dem Jahr 2014 (Quelle: Kuster, J., Plaz, P., Curschellas, P. (2014): Regulierungskosten im Bereich Baurecht gehen zulasten der Bauherrschaft und der Konsumenten. In: Die Volkswirtschaft 1/2, 2014, S. 19-22) verursachen Baubewilligungsverfahren namhafte Regulierungskosten von über 600 Millionen Franken pro Jahr. Sie stehen damit an erster Stelle, gefolgt von Brandschutzvorschriften, die Regulierungskosten von über 300 Millionen Franken pro Jahr generieren. Nicht die Gesetze und Normen, sondern die Summe an Vollzugshilfen sind hier eine wesentliche Ursache.

Es ist schwer vorstellbar, dass beispielsweise die Einhaltung der SIA-Norm 358, «Geländer und Brüstungen», zu Mehrkosten führen soll gegenüber «keiner Regelung». Das gilt vermutlich für alle Normen, die in den kantonalen Baugesetzen und letztlich auch vom Strafrecht und Privatrecht verlangt werden. Das führt aber auch dazu, dass diese eher dünnen Grundlagen in der Praxis auslegungsbedürftig sind und auf die Selbstverantwortung der Akteure bauen. Aus Angst, bei einem Unfall oder sonstigen Schaden Verantwortung übernehmen zu müssen, erarbeiten kantonale und kommunale Verwaltungen, aber auch andere Akteure wie z. B. Versicherungen oder die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) immer mehr Ausführungsbestimmungen, die die vermeintlichen Lücken im Regelwerk schliessen sollen. Die SIA-Normen gelten als anerkannte Regeln der Baukunde. Sie werden paritätisch unter Einbezug von Experten aus allen relevanten Bereichen erarbeitet und im Rahmen einer öffentlichen Vernehmlassung konsolidiert. Sie geniessen daher eine breite Akzeptanz und bilden die aktuellen Regeln der Baukunst ab. Der SIA versucht, im Vergleich zum Ausland die Zahl der Normen gering zu halten und technischen Entwicklungen und Innovationen möglichst viel Raum zu geben. Trotzdem ist ein zunehmender Wildwuchs an technischen Regelungen, die über das anerkannte Normenwerk hinausgehen, zu beobachten, ohne einen nachweisbaren Qualitäts- oder Sicherheitsgewinn oder die Regeln der Baukunde wiederzugeben.

HISTORY

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

BERICHT IN ERFÜLLUNG DES PARLAMENTARISCHEN VORSTOSSES

CHRONOLOGIE

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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