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Energierecht / Umweltrecht

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Förderinstrumente für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien: BR startet Vernehmlassung zur Anpassung

Datum:
31.03.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Umweltrecht
Stichworte:
Fördermassnahmen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vernehmlassung: bis 08.07.2022

Der Bundesrat (BR) hat am 30.03.2022 die Vernehmlassung zu Änderungen verschiedener Verordnungen im Energiebereich eröffnet.

Das Revisionspaket soll die Förderinstrumente für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien stärken:

  • Neu sollen Investitionsbeiträge auch für Windenergie- und Geothermieanlagen erhältlich sein.
  • Bei Wasserkraft- und Biomasseanlagen wird dieses bestehende Instrument ausgeweitet.
  • Für Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch werden höhere Einmalvergütungen eingeführt, die teils durch Auktionen vergeben werden.
  • Zudem wird ein Winterbonus für PV-Anlagen eingeführt.
  • Für Biomasseanlagen wird neu das Instrument der Betriebskostenbeiträge motiviert.

Einleitung

Mit der parlamentarischen Initiative 19.443 «Erneuerbare Energien einheitlich fördern:

  • Einmalvergütung auch für Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie»
    • Das Parlament am 01.10.2021 entschieden, das Ende 2022 auslaufende Einspeisevergütungssystem durch Investitionsbeiträge zu ersetzen.
  • Biomasseanlagen
    • Ergänzend sind für Biomasseanlagen neu Betriebskostenbeiträge vorgesehen.
  • Photovoltaikanlagen
    • Das Parlament hat wesentliche Anpassungen bei der Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen beschlossen.
  • Dauer
    • Alle diese Förderinstrumente laufen bis Ende 2030.

Legiferierung

Diese neuen gesetzlichen Grundlagen müssen nun konkretisiert werden,

  • in den entsprechenden Verordnungen (siehe nachfolgende Erläuterungen).

Vernehmlassung

Die Vernehmlassung dauert bis zum 08.07.2022.

Inkraftsetzungsplanung

Die Inkraftsetzung der revidierten Verordnungen ist auf anfangs 2023 geplant.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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