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Sozialversicherungsrecht ZH / Arbeitsrecht

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Kurzarbeit: Auszahlung der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) für Feiertage durch den Kanton Zürich war korrekt

Datum:
14.03.2022
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
KAE, Kurzarbeitsentschädigung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für Mitarbeiter im Monatslohn

Einleitung

Wie am 13.12.2021 mitgeteilt, hat das Bundesgericht (BGer) in seinem Urteil 8C_272/2021 vom 17.11.2021 entschieden, dass beim summarischen Abrechnungsverfahren Ferien- und Feiertage für Mitarbeiter im Monatslohn bei der Bemessung der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) zu berücksichtigen seien.

Bundesrat

Der Bundesrat (BR) anerkennt nun offenbar den Anspruch der Unternehmen auf Entschädigung von Ferien und Feiertagen für Mitarbeitende im Monatslohn rückwirkend:

  • Unternehmen, welche in den Jahren 2020 und 2021 in Kurzarbeit waren, können schweizweit eine entsprechende Nachzahlung beantragen. 

Kanton Zürich

Die Auszahlung von zwei Feiertagen im April 2020 durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) der Volkswirtschaftsdirektion war somit rechtens:

  • Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat dies stets verneint.

SECO

Das SECO hat nun auch die Trägerhaftung über CHF 1’872’247 gegenüber dem Kanton Zürich widerrufen.

Medienmitteilung der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich vom 11.03.2022

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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