Für Mitarbeiter im Monatslohn
Einleitung
Bundesrat
Der Bundesrat (BR) anerkennt nun offenbar den Anspruch der Unternehmen auf Entschädigung von Ferien und Feiertagen für Mitarbeitende im Monatslohn rückwirkend:
- Unternehmen, welche in den Jahren 2020 und 2021 in Kurzarbeit waren, können schweizweit eine entsprechende Nachzahlung beantragen.
Kanton Zürich
Die Auszahlung von zwei Feiertagen im April 2020 durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) der Volkswirtschaftsdirektion war somit rechtens:
- Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat dies stets verneint.
SECO
Das SECO hat nun auch die Trägerhaftung über CHF 1’872’247 gegenüber dem Kanton Zürich widerrufen.
Medienmitteilung der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich vom 11.03.2022
Quelle
LawMedia Redaktionsteam