«Nicht jeder, der zu schnell fährt, ist ein Raser»
Von Nationalrat beschlossene Änderungen
Der Nationalrat (NR) hat nun, d.h. am Mittwoch, den 09.03.2022, folgende SVG-Änderungen hinsichtlich Strafrecht und Administrativmassnahme beschlossen:
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Strafe (Strafrecht)
- Keine Mindeststrafe mehr
- Geldstrafen möglich
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Mindestentzugsdauer des Führerausweises (Administrativmassnahme)
- 12 Monate (bisher: 24 Monate)
- Kein Automatismus mehr
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Beurteilungs- bzw. Ermessens-Spielraum für Gerichte
- Gerichte sollen dürfen:
- Beachtung Einzelfall
- Berücksichtigung der individuellen Umstände
- Aussprechung einer verhältnismässigen Strafe.
- Gerichte sollen dürfen:
Die ganze SVG-Revision wurde vom NR nach vierstündiger Debatte in der Gesamtabstimmung mit 156 zu 28 Stimmen gutgeheissen.
Nächster Schritt bei der Gesetzesvorlage
Die Vorlage geht nun in den Ständerat.
Weiterführende Informationen:
Quelle
LawMedia Redaktionsteam