«Public Liquidity Backstop»
Der Bundesrat (BR) plant gemäss Mitteilung vom 11.03.2022 das Instrumentarium zur Stärkung der Stabilität des Finanzsektors zu ergänzen.
Hiezu beschloss er:
- Eckwerte für eine staatliche Liquiditätssicherung («Public Liquidity Backstop»).
Mit einem «Public Liquidity Backstop» sollen folgende Parteien handeln können:
- Bund;
- Schweizerische Nationalbank (SNB).
Die beiden staatlichen Organisationen sollen helfen können, bei der
- Liquidität einer systemrelevanten Bank, wenn sich diese in einem Sanierungsverfahren befindet.
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) soll bis Mitte 2023 eine Vernehmlassungsvorlage erstellen.
Systemerweiterung von 2 auf 3 Stabilitäts-Instrumentarien
Um die Krisenfestigkeit der systemrelevanten Banken zu stärken und das Risiko volkswirtschaftlicher Verwerfungen zu reduzieren, setzte die Schweizer Gesetzgebung bisher auf zwei Instrumente:
- erhöhte Kapital- und Liquiditätsanforderungen;
- eine verbesserte Sanier- und Liquidierbarkeit (Too-big-to-fail-Regulierung).
Um das Vertrauen der Marktteilnehmer in die Überlebensfähigkeit einer rekapitalisierten und solventen systemrelevanten Bank zu erhöhen, soll künftig
- eine zusätzliche Liquidität temporär über eine staatliche Liquiditätssicherung, einen sog. «Public Liquidity Backstop», zur Verfügung gestellt werden können.
Ein sog. «Public Liquidity Backstop» gehört international zum Standard-Kriseninstrumentarium. Er erhöht die Erfolgschancen einer allfälligen Sanierung einer systemrelevanten Bank und würde die systemrelevanten Banken in der Schweiz mit ihren ausländischen Konkurrenten gleichstellen.
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam