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Versicherungsrecht

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Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG): Parlament stimmt nach Bereinigung der Gesetzesrevision zu

Datum:
24.03.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Haftpflicht- und Versicherungsrecht
Stichworte:
Versicherungsmakler, Versicherungsombudsmann
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

20.078 GESCHÄFT DES BUNDESRATES

Versicherungsaufsichtsgesetz. Änderung

Letzte Beratung des NR

Am 10.03.2022 hat sich der Nationalrat (NR) ein weiteres Mal mit der Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) befasst:

  • Versicherungs-Ombudslösung
    • Bei Versicherungsstreitigkeiten soll sich die Versicherungsbranche weiterhin selber organisieren.
      • Das Parlament hat eine obligatorische Ombudspflicht bei seinen Beratungen abgelehnt.
      • Nach Ansicht der NR-Mehrheit erfüllt die heutige Branchenlösung ihren Zweck.
  • Versicherungs-Makler
    • Die Bereinigung der rein formalen, letzten Differenz betraf die Regeln der Versicherungsmakler:
      • Versicherungsmakler müssen inskünftig offenlegen, wie viel Geld sie von den Versicherern erhalten.

Schlussabstimmungen NR + SR

Am 18.03.2022 fanden beim NR und beim SR die Schlussabstimmungen zur Revision des VAG statt. Die Abstimmungsergebnisse lauten:

  • Nationalrat
    • Annahme des Entwurfes: 186 Stimmen
    • Ablehnung des Entwurfes: 4 Stimmen
    • Enthaltung: 1 Stimme
  • Ständerat
    • Annahme des Entwurfes: 40 Stimmen (Einstimmigkeit)
    • Enthaltungen: 0 Stimmen.

CHRONOLOGIE

ENTWURF 1

Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG)

BBl 2020 9061

Stand der Beratungen: Erledigt

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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