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Bankenverordnung: Vernehmlassung zur geplanten Änderung bis 15.07.2022

Datum:
11.04.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Bankenrecht
Stichworte:
Anlegerschutz, Bankenkonkurs, Konkurs, Konsumentenschutz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 08.04.2022 die Vernehmlassung zur Änderung der Bankenverordnung eröffnet.

Infolge der Revision des Bankengesetzes sollen angepasst werden:

  • Insolvenzbestimmungen;
  • Einlagensicherungsnormen.

Die Vernehmlassung dauert bis 15.07.2022.

Einleitung

Das Parlament hat am 17.12.2021 die Änderung des Bankengesetzes verabschiedet. Mit der Revision wurden im Wesentlichen geändert:

  • Insolvenzbestimmungen für Banken;
  • Einlagensicherung.

Verordnungsänderung

Aufgrund vorgenannter Bankengesetz-Änderungen muss nun auch die Bankenverordnung angepasst werden.

Einlagensicherung

  • Definitionen + Konkretisierungen
    • Die Ausführungsbestimmungen umfassen hauptsächlich
      • Definitionen zur Einlagensicherung;
      • Konkretisierungen zur Einlagensicherung.
  • Vorgaben für Auszahlungsbeschleunigung
    • Den Banken wird vorgegeben,
      • wie sie sich vorbereiten müssen,
      • um im Fall einer Insolvenz die rasche Auszahlung der gesicherten Einlagen zu gewährleisten.
  • Kantonalbanken
    • Den Kantonalbanken wird ermöglicht, spezielle, auf ihre Sonderstellung zugeschnittene Finanzinstrumente für den Sanierungsfall herauszugeben.
  • Unbeaufsichtigte Unternehmen
    • Konkretisiert werden auch die finanziellen und organisatorischen Anforderungen an nicht beaufsichtigte Unternehmen,
      • die zu einer systemrelevanten Bankengruppe gehören und
      • für deren Geschäft wichtig sind.

Anreizsystem für Eigenmittelanforderungen bei Grossbanken

Die Vorlage enthält auch Bestimmungen für Grossbanken, weil deren Rabatt auf bestimmte Eigenmittelanforderungen durch ein Anreizsystem ersetzt werden soll.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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