Verlängerung bis Ende Juni 2022
Der Bundesrat (BR) hat am 13.04.2022 die Änderung der Verordnung über Massnahmen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe) genehmigt:
- Mit dieser Änderung, die am 01.05.2022 in Kraft tritt, wird der Schutzschirm für Publikumsanlässe der Eventbranche – nochmals – , nun bis Ende 2022, verlängert.
Wenn Veranstalter den Schutzschirm bis Ende 2022 beanspruchen wollen, müssen sie ihre Gesuche für eine Schutzschirmzusicherung bis am 31.10.2022 bei den Kantonen einreichen:
- Die allgemeine Funktionsweise des Schutzschirms bleibt unverändert.
- Das Bundesrecht erfordert als Voraussetzung für den Erhalt einer Schutzschirmzusicherung allerdings keine gesundheitspolizeiliche Bewilligung mehr.
- Einzig das kantonale Recht kann eine solche Bewilligung vorschreiben.
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LawMedia Redaktionsteam