Verlängerung bis Ende Juni 2022
Der Bundesrat hat am 13.04.2022 beschlossen, die «Covid-19-Kulturverordnung» anzupassen und die Ausrichtung von Ausfallentschädigungen an Kulturunternehmen und Kulturschaffende um 2 Monate, d.h. bis Ende Juni 2022, zu verlängern:
- Die gleiche Regelung soll für Entschädigungen an Kulturvereine im Laienbereich gelten.
Der BR trägt damit den Nachwirkungen der Pandemie auf den Kultursektor Rechnung.
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LawMedia Redaktionsteam