Inkrafttreten der Änderung am 02.05.2022
Der Bundesrat (BR) hat am 27.04.2022 entschieden, dass Covid-Zertifikate für Genesene künftig auch aufgrund eines positiven Antigen-Schnelltests ausgestellt werden können. Durch neue Regelungen der EU werden solche Zertifikate international anerkannt.
Neuerungen
Neu können auch in der Schweiz Zertifikate für Genesene ausgestellt werden, die basieren auf
- einem positiven Antigen-Schnelltest oder
- einer laborbasierten immunologischen Analyse auf Sars-CoV-2-Antigene basieren.
Diese Zertifikate sind
- 180 Tage gültig;
- grundsätzlich international anerkannt, da es sich um einen Nachvollzug der EU-Regelung handelt;
- für positive Testergebnisse ab dem 01.10.2021 rückwirkend ausstellbar.
History «Schweizer Zertifikat»
In der Schweiz wurden solche Zertifikate bereits zwischen dem 24.01.2022 und dem 16.02.2022 ausgestellt:
- Deren Gültigkeit beschränkte sich jedoch mangels analoger Regelung auf EU-Ebene nur auf die Schweiz (sog. «Schweizer Zertifikat»).
- Bereits ausgestellte «Schweizer Zertifikate» müssen für die internationale Kompatibilität neu beantragt und ausgestellt werden.
Anpassung der Covid-19-Verordnung
Die «Covid-19-Verordnung Zertifikate» wird an die Regelungen der EU angepasst.
Inkrafttreten
Die Änderung tritt am 02.05.2022 in Kraft.
Weiterführende Informationen
- Coronavirus: Neue Gültigkeitsdauer des Zertifikats von Genesenen und erleichterte Einreise aus Drittstaaten
- Coronavirus: BR vereinfacht Zugang zu Covid-Zertifikat für Genesene
- Coronavirus: BR startet vorsorglich Konsultation zur Ausdehnung der Zertifikatspflicht
- Coronavirus: Kantonskonsultation zum 4. Öffnungsschritt + Strategie für kommende Monate
- Coronavirus: Nächster Öffnungsschritt am MO 19.04.2021
- Coronavirus (COVID-19): Konsultation zu zweitem Öffnungsschritt trotz fragiler Lage
Quelle
LawMedia Redaktionsteam