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Covid-19: Anpassung der Covid-Zertifikate an die EU-Regeln

Datum:
29.04.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
COVID-19, Covid-Zertifikat
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Inkrafttreten der Änderung am 02.05.2022

Der Bundesrat (BR) hat am 27.04.2022 entschieden, dass Covid-Zertifikate für Genesene künftig auch aufgrund eines positiven Antigen-Schnelltests ausgestellt werden können. Durch neue Regelungen der EU werden solche Zertifikate international anerkannt.

Neuerungen

Neu können auch in der Schweiz Zertifikate für Genesene ausgestellt werden, die basieren auf

  • einem positiven Antigen-Schnelltest oder
  • einer laborbasierten immunologischen Analyse auf Sars-CoV-2-Antigene basieren.

Diese Zertifikate sind

  • 180 Tage gültig;
  • grundsätzlich international anerkannt, da es sich um einen Nachvollzug der EU-Regelung handelt;
  • für positive Testergebnisse ab dem 01.10.2021 rückwirkend ausstellbar.

History «Schweizer Zertifikat»

In der Schweiz wurden solche Zertifikate bereits zwischen dem 24.01.2022 und dem 16.02.2022 ausgestellt:

  • Deren Gültigkeit beschränkte sich jedoch mangels analoger Regelung auf EU-Ebene nur auf die Schweiz (sog. «Schweizer Zertifikat»).
  • Bereits ausgestellte «Schweizer Zertifikate» müssen für die internationale Kompatibilität neu beantragt und ausgestellt werden.

Anpassung der Covid-19-Verordnung

Die «Covid-19-Verordnung Zertifikate» wird an die Regelungen der EU angepasst.

Inkrafttreten

Die Änderung tritt am 02.05.2022 in Kraft.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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