LAWNEWS

Betreibung

QR Code

Einsicht ins Betreibungsregister: Hängiger Prozess als Interessennachweis

Datum:
11.05.2022
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung
Stichworte:
Betreibung, Betreibungsregister, Einsicht Betreibungsregister, Prozess
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SchKG 8a Abs. 1 und 2; SchKG 20a Abs. 2 Ziffer 2

Die Tatsache, dass zwischen der Auskunftsinteressentin und der Person, in deren Betreibungsregistereintrag Einsicht verlangt wird, ein Zivilprozess hängig ist, stellt laut Bundesgericht eine ausreichender Interessennachweis gemäss SchKG 8a Abs. 1 und 2 dar.

BGer 5A_164/2021 vom 04.11.2021

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.