LAWNEWS

Werkvertrag / Auftrag

QR Code

Mario Marti / Daniel Gebhardt / Thomas Siegenthaler: SIA-Verträge für Architekten und Ingenieure

Datum:
25.05.2022
Rubrik:
Neue Bücher
Rechtsgebiet:
Auftrag / Auftragsrecht
Stichworte:
Bauvertrag, SIA, SIA-Verträge
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Mario Marti / Daniel Gebhardt / Thomas Siegenthaler
SIA-Verträge für Architekten und Ingenieure

Kommentar zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen (Art. 1 LHO) und Erläuterungen zu den Vertragsformularen

1. Auflage
Bern 2021
378 Seiten
Stämpfli Verlag AG
CHF 148.00
ISBN 978-3-7272-1979-5

Buchart

Buch (gebunden)
Stämpflis Handkommentar (SHK)

Inhalt / Rezension

Schliesst jemand Verträge mit Planern wie

  • Architekten,
  • Ingenieuren,
  • Gebäudetechnikern und
  • Geologen

ab, so tut er dies oft unter Einbezug der

  • Leistungs- und Honorarordnungen (LHO) des SIA, d.h.
    • der SIA-Ordnung 102 (Architekten),
    • der SIA-Ordnung 103 (Bauingenieure),
    • der SIA-Ordnung 105 (Landschaftsarchitekten),
    • der SIA-Ordnung 106 (Geologen) und
    • der SIA-Ordnung 108 (Gebäudetechnik etc.).

Der Art. 1 zu den «Allgemeinen Vertragsbedingungen» ist

  • in allen LHO wörtlich gleich formuliert.

Diese «Allgemeinen Vertragsbedingungen» werden im Praktiker-Kommentar erläutert.

Enthalten sind ferner:

  • Anwendungsanleitungen zu den SIA-Vertragsformularen (SIA 1001/1 Planer-/Bauleitungsvertrag);
  • SIA 1001/2 Gesellschaftsvertrag für Planergemeinschaft;
  • SIA 1001/3 Subvertrag für Planer- und/oder Bauleitungsleistungen;
  • SIA 1001/11 Zusatzvereinbarung BIM.

Angesprochen werden sodann die History der LHO.

Auch wenn ein Teil der Autoren bei der letzten Überarbeitung des Art. 1 SIA LHO (2014) und der SIA-Vertragsformulare mitwirkte, wollen die Herausgeber nicht, dass die in diesem Werk heute geäusserten Ansichten und das jetzige Wording keine Rückschlüsse auf die damalige Arbeit zulassen. Die Äusserungen der Autoren würden so oder anders persönliche Ansichten bleiben.

Lehre und Rechtsprechung wurden bis Sommer 2020 berücksichtigt.

Das Buch ist in Zusammenarbeit entstanden, nämlich mit

  • dem SIA und
  • der USIC.

Herausgeber

  • Mario Marti
  • Daniel Gebhardt
  • Thomas Siegenthaler

Autoren

  • Daniel Gebhardt
  • Walter Maffioletti
  • Mario Marti
  • Peter Rechsteiner
  • Thomas Siegenthaler
  • Thomas Spoerri
  • Daniela Ziswiler

Inhaltsübersicht

Vorwort der Herausgeber
Autorenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis.
Literaturverzeichnis
Editorial

Einleitung

Planerverträge

SIA 1001/1   Planer-/Bauleitungsvertrag
SIA 1001/2   Gesellschaftsvertrag für Planergemeinschaft
SIA 1001/3   Subvertrag für Planer und/oder Bauleitungsleistungen
SIA 1001/11   Zusatzvereinbarung BIM
SIA Planervertrag im Vergleich zum KBOB Planervertrag

Art. 1   Allgemeine Vertragsbedingungen
Art. 1.1   Anwendbares Recht und Rangordnung
Art. 1.2   Pflichten des Beauftragten
Art. 1.3   Rechte des Beauftragten
Art. 1.4   Pflichten des Aufraggebers
Art. 1.5   Rechte des Auftraggebers
Art. 1.6   Verzug/Fristverlängerungen und Terminverschiebungen
Art. 1.7   Haftung des Beauftragten
Art. 1.8   Mehrwertsteuer
Art. 1.9   Verjährungs-/Rügefristen
Art. 1.10   Vorzeitige Beendigung des Vertrags
Art. 1.11   Mediation
Art. 1.12   Gerichtsbarkeit

Anhang 1 (SIA 1001/1 Planer-/Bauleitungsvertrag)
Anhang 2 (SIA 1001/2 Gesellschaftsvertrag für Planergemeinschaft)

Stichwortverzeichnis

Fokus

Arbeitsmittel für Praktiker

Bewertung

Gutes Grundlagenwerk

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.