Vernehmlassungsdauer: bis 07.09.2022
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 17.05.2022 die Vernehmlassung zur Änderung der Aufsichtsverordnung im Sektor der Privatversicherungen eröffnet:
- Die geplanten Anpassungen der Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen (Aufsichtsverordnung, AVO) sind primär eine Folge des revidierten Versicherungsaufsichtsgesetzes.
- Die Vernehmlassung dauert bis am 07. 09.2022.
Einleitung / Änderungsanlass
Die am 18.03.2022 vom Eidgenössischen Parlament verabschiedete Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes zieht Anpassungen der Aufsichtsverordnung nach sich.
Revisionsarbeiten
Bei den Arbeiten für eine prinzipienbasierte Regulierung wurden die verschiedenen Betroffenen eng einbezogen.
EFD-Vorschläge
Erleichterungen
Das EFD schlägt zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unter anderem Erleichterungen in der Aufsicht für kleinere Versicherungsunternehmen vor:
- Bestimmungen zum gebundenen Vermögen
- Stärkung der Eigenverantwortung der Versicherer.
- Solvenz
- Stufengerechte Verankerung Swiss Solvency Test.
Erschwerungen
Zudem sollen eingeführt werden:
- Verhaltensregeln für den Vertrieb von Lebensversicherungen
- strengere Regeln bei der Versicherungsvermittlung zum Schutz der Versicherten.
- Ausführungsbestimmungen zu den Versicherungs-Zweckgesellschaften
- Ermöglichung der Ansiedlung derartiger Gesellschaften, welche versicherungstechnische Risiken von Versicherern übernehmen, ohne selbst ein Versicherungsunternehmen zu sein, auch in der Schweiz.
Vernehmlassung
Die relativ lange Vernehmlassungsdauer läuft bis
- 07.09.2022.
Dokumente
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam