Der Wissens- und Technologietransfer für Start-ups soll verbessert werden, indem die Rahmenbedingungen gestärkt werden.
Dies zeigen Ergebnisse von Prüfaufträgen, über die der Bundesrat (BR) am 22.06.2022 informiert wurde:
- Mögliche Massnahmen betreffen
- die Regelung des Geistigen Eigentums an Hochschulen;
- die Kosten für Patentierungen;
- die unternehmerischen Kompetenzen in der Ausbildung.
Einleitung
Start-ups spielen eine zunehmend wichtige Rolle für die Innovationskraft eines Landes.
Sie tragen wesentlich bei
- zur Nutzung des Innovationspotenzials aus der Forschung.
- zur Entwicklung und Anwendung neuer Technologien.
Prüfungsauftrag + Prüfungsergebnisse
Vor diesem Hintergrund hatte der BR das WBF im August 2021 beauftragt
- zu prüfen,
- wie die Wissensnutzung aus der Forschung im Start-up-Ökosystem beschleunigt werden kann.
Der BR wurde am 22.06.2022 über die Ergebnisse des Prüfauftrags informiert.
Prüfbericht
Der Prüfbericht des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) identifiziert Verbesserungspotenzial in verschiedenen Bereichen.
Es geht um die:
- Stärkung des Start-up-Ökosystems
- Verbesserungen des Technologietransfers
- Leitlinien für eine transparente Regelung des Geistigen Eigentums an Hochschulen.
- Unterstützung von Hochschulen beim Kompetenzaufbau bezüglich
- Patentierung
- Anschubfinanzierung für Patentkosten.
- Unterstützung des Aufbaus von unternehmerischen Initiativen an Hochschulen.
Massnahmen-Umsetzung
Die Umsetzung dieser Massnahmen liegt in der Kompetenz der Hochschulen:
- Die zuständigen Gremien werden prüfen müssen,
- ob die projektgebundenen Beiträge nach Hochschulförderungs- und Hochschulkoordinationsgesetz,
- welche von Bund und Kantonen getragen werden,
- einen Rahmen für eine entsprechende Förderung in der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 bieten könnten;
- welche von Bund und Kantonen getragen werden,
- ob die projektgebundenen Beiträge nach Hochschulförderungs- und Hochschulkoordinationsgesetz,
- Zu den Massnahmen zur Verbesserung der Standortattraktivität für Start-ups zählen die Bereiche
- Bildung
- Forschung
- Innovation
- der kürzlich beschlossenen Revision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation,
- mit der Innosuisse ab 2023 neu die Möglichkeit hat,
- Innovationsprojekte von Jungunternehmen zur Vorbereitung ihres erstmaligen Markteintritts direkt zu fördern.
- mit der Innosuisse ab 2023 neu die Möglichkeit hat,
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Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam