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Bundesgericht: «Stealthing» fällt nicht unter den Tatbestand der «Schändung»

Datum:
10.06.2022
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Strafrecht
Stichworte:
Bundesgericht, Geschlechtsverkehr, Schändung, Sexualstrafrecht, sexuelle Belästigung, Stealthing
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Teilrückweisung an die Vorinstanzen zur Prüfung, ob eine sexuelle Belästigung vorliegt

Das heimliche und vereinbarungswidrige Entfernen des Kondoms während des Geschlechtsverkehrs («Stealthing») kann laut Bundesgericht (BGer) unter geltendem Recht nicht als «Schändung» bestraft werden.

Das BGer bestätigt in diesem Punkt zwei Urteile aus den Kantonen Zürich und Basel-Landschaft.

Die Beschwerden der beiden Staatsanwaltschaften in Strafsachen ans BGer wurden dennoch teilweise gutgeheissen, die Urteile aufgehoben und die Sache zur ergänzenden Entscheidung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Die Vorinstanzen werden ergänzend prüfen müssen, ob eine sexuelle Belästigung vorliegt.

Nicht zu prüfen hatte das BGer die beiden Fälle unter dem Aspekt einer Krankheitsübertragung.

 

Urteile des Bundesgerichts vom 11.05.2022 (6B_34/2020 / 6B_265/2020)

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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