Der Bundesrat (BR) schlägt vor, die Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien bei der direkten Bundessteuer (dBSt) zu erhöhen.
An der Sitzung vom 22.06.2022 hat der BR die Botschaft zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer verabschiedet.
Mit dieser Vorlage setzt der Bundesrat die Motion Grin 17.3171 um.
Einleitung
Der BR will die Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien bei der direkten Bundesssteuer (dBSt) wie folgt erhöhen:
- Alleinstehende
- Neuer maximaler Abzug CHF 3’000 (bisher: CHF 1 700);
- Ehepaare
- Neuer maximaler Abzug CHF 6’000 (bisher: CHF 3 500);
- Pro Kind oder unterstützungspflichtige Person
- Neue Abzugslimite CHF 1’200 (bisher: CHF 700).
Finanzierungsfolgen für den Bund
Die Vorlage führt bei der direkten Bundessteuer zu geschätzten Mindereinnahmen von rund CHF 400 Mio. p.a.
Davon entfallen rund CHF 315 Mio. auf den Bund und rund CHF 85 Mio. auf die Kantone.
In Anbetracht der finanziellen Situation von Bund und Kantonen ist der BR besorgt über diese Mindereinnahmen.
Gesetzgebungs-History
Die Vorlage geht zurück auf die
Die Vernehmlassung wurde vom 11.06.2021 bis zum 08.10.2021 durchgeführt.
Eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer sprach sich für eine Erhöhung der Abzüge aus.
Dokumente
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam