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Bankenrecht / Finanzmarktrecht

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Negativzins: Reduktion um 0,50 % p.a. auf 0,25 % p.a.

Datum:
17.06.2022
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Bankenrecht
Stichworte:
Leitzins, Negativzins, Schweizerische Nationalbank, SNB, Zinssatz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Leitzinserhöhung vom 17.06.2022 um 0,50 Prozentpunkte

Einleitung

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat den Leitzins per 17.06.2022 um 0,50 Prozentpunkte, von -0,75 % auf -0,25 %, erhöht.

Leitzinserhöhung führt zu Negativzinsreduktion

Aufgrund dieser Leitzinsanpassung der SNB sollten die Banken den Negativzins per 17.06.2022 reduzieren:

  • Der Negativzins für negativ verzinste Einlagen beträgt daher neu -0,25 %, statt der bisherigen -0,75 %.
  • Der individuell festgelegte Freibetrag dürfte je nach Bank fortbestehen bleiben.

Erste Schweizer Banken reduzieren den Negativzins

Dem Vernehmen nach werden die UBS und die Credit Suisse die Negativzinsen sowohl für Privat- als auch für Firmenkunden ebenfalls um 0,5 % anpassen. Auch Raiffeisen Schweiz empfiehlt sämtlichen Raiffeisenbanken, künftig nur noch 0,25 % statt 0,75 % für Negativzinsen zu verrechnen.

Inkrafttreten bei vielen Banken per 01.07.2022

Die Zinsänderung der SNB gilt bereits ab dem 17.06.2022.

Die angepassten Gebühren für Privatkunden treten hingegen bei vielen Banken erst am 01.07.2022 in Kraft.

Bei der Postfinance sollten die Anpassungen bis spätestens 01.07.2022 für alle Privat- und Geschäftskundinnen umgesetzt sein.

Löbliche Ausnahme: Zürcher Kantonalbank (ZKB)

Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) reduziert den Negativzinssatz zeitgleich mit der SNB, d.h. ab 17.06.2022.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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