Ergänzungssteuer
Um das OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft umzusetzen, schlägt der Bundesrat (BR) eine Ergänzungssteuer vor:
Gestützt auf das Vernehmlassungsergebnis wird folgendes vorgesehen:
- Zu 25 % soll der Bund an den Einnahmen aus der Ergänzungssteuer partizipieren und diese Mittel zu Gunsten des Standorts Schweiz verwenden.
- Zu 75 % sollen die Kantone und Gemeinden an den Einnahmen aus der Ergänzungssteuer teilnehmen.
Einleitung
Die Ergänzungssteuer ist beschränkt
- auf grosse Unternehmensgruppen, welche
- einen weltweiten Umsatz von mindestens EURO 750 Mio. erreichen und
- die Mindestbesteuerung von 15 % unterschreiten.
Bundes-Ergänzungssteuer
Als Bundessteuer soll die Ergänzungssteuer
- die nötige internationale Akzeptanz erzielen;
- dem Steuerföderalismus Rechnung tragen (Umsetzung durch die Kantone).
Von der Ergänzungssteuer erhalten:
- Der Bund erhält 25 Prozent der Einnahmen aus der Ergänzungssteuer:
- Diese zusätzlichen Mittel werden zweckgebunden dazu verwendet,
- die Mehrausgaben im nationalen Finanzausgleich (NFA) zu decken und
- die Attraktivität des Standortes Schweiz zu fördern.
- Das Projekt ist damit für den Bund haushaltsneutral.
- Diese zusätzlichen Mittel werden zweckgebunden dazu verwendet,
- Die Kantone erhalten 75 Prozent der Einnahmen aus der Ergänzungssteuer:
- Die von der Mindeststeuer effektiv betroffenen Kantone erhalten damit die Mittel, um ihre Standortattraktivität zu sichern.
- Über den Verwendungszweck können sie autonom entscheiden,
- allerdings sind die Gemeinden angemessen zu berücksichtigen.
Enger Zeitrahmen
Angesichts des zeitlichen Drucks hat der BR ein Vorgehen in Etappen beschlossen:
- 1. Etappe
- Mit einer neuen Verfassungsnorm soll der Bund ermächtigt werden, das OECD/G20-Projekt umzusetzen.
- 2. Etappe
- In einem zweiten Schritt regelt der BR die Mindestbesteuerung mittels einer vorübergehenden Verordnung.
- Danach soll ein Bundesgesetz die Verordnung ablösen.
Weiterführende Informationen
- OECD-Mindestbesteuerung: Umsetzung mittels Verfassungsänderung
- Globale Mindestbesteuerung für Grossunternehmen und die Schweiz
- Internationale Unternehmensbesteuerung: Schweiz fordert Rechtssicherheit bei der Eckwerte-Umsetzung
- Digitalbesteuerung der Multis: Rückschlag von OECD beim Projekt der Sitzort- zu Marktort-Besteuerung
- Ansiedlung Schweiz
Quelle
LawMedia Redaktionsteam