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Unternehmenssteuern

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OECD-Mindestbesteuerung: Der Bund regelt Umsetzung

Datum:
24.06.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
internationale Steuerabkommen, Mindestbesteuerung, OECD, Unternehmenssteuern
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ergänzungssteuer

Um das OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft umzusetzen, schlägt der Bundesrat (BR) eine Ergänzungssteuer vor:

Gestützt auf das Vernehmlassungsergebnis wird folgendes vorgesehen:

  • Zu 25 % soll der Bund an den Einnahmen aus der Ergänzungssteuer partizipieren und diese Mittel zu Gunsten des Standorts Schweiz verwenden.
  • Zu 75 % sollen die Kantone und Gemeinden an den Einnahmen aus der Ergänzungssteuer teilnehmen.

Einleitung

Die Ergänzungssteuer ist beschränkt

  • auf grosse Unternehmensgruppen, welche
    • einen weltweiten Umsatz von mindestens EURO 750 Mio. erreichen und
    • die Mindestbesteuerung von 15 % unterschreiten.

Bundes-Ergänzungssteuer

Als Bundessteuer soll die Ergänzungssteuer

  • die nötige internationale Akzeptanz erzielen;
  • dem Steuerföderalismus Rechnung tragen (Umsetzung durch die Kantone).

Von der Ergänzungssteuer erhalten:

  • Der Bund erhält 25 Prozent der Einnahmen aus der Ergänzungssteuer:
    • Diese zusätzlichen Mittel werden zweckgebunden dazu verwendet,
      • die Mehrausgaben im nationalen Finanzausgleich (NFA) zu decken und
      • die Attraktivität des Standortes Schweiz zu fördern.
    • Das Projekt ist damit für den Bund haushaltsneutral.
  • Die Kantone erhalten 75 Prozent der Einnahmen aus der Ergänzungssteuer:
    • Die von der Mindeststeuer effektiv betroffenen Kantone erhalten damit die Mittel, um ihre Standortattraktivität zu sichern.
    • Über den Verwendungszweck können sie autonom entscheiden,
      • allerdings sind die Gemeinden angemessen zu berücksichtigen.

Enger Zeitrahmen

Angesichts des zeitlichen Drucks hat der BR ein Vorgehen in Etappen beschlossen:

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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