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Haftpflicht- und Versicherungsrecht

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FINMA: CSS zur Rückerstattung von CHF 129 Mio. Prämien zugunsten von Krankenzusatzversicherten verpflichtet

Datum:
17.08.2022
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Haftpflicht- und Versicherungsrecht
Stichworte:
CSS, Finanzmarktausicht, Finma, Krankenkasse, Krankenzusatzversicherung, Versicherungsprämien
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bildquelle: css.ch

Enforcementverfahren wegen Mängeln in der Zeit von 2013 – 2019

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat gemäss Mitteilung vom 16.08.2022 ein «Enforcementverfahren» gegen die in der Krankenzusatzversicherung tätige Gesellschaft der CSS-Gruppe abgeschlossen:

  • Das Verfahren
    • förderte Mängel im Geschäft mit externen Vermittlern zu Tage und
    • zeigte auf, dass die CSS Versicherung AG Teile der Vertriebs- und Verwaltungskosten gruppenintern einseitig zulasten der Zusatzversicherten verteilte.
  • Die FINMA
    • ordnete daher an, dass die überhöhten Prämien im Umfang von CHF 129 Mio. den betroffenen Zusatzversicherten rückzuerstatten sind.

Vor-Ort-Kontrolle

Die FINMA nahm bei der CSS-Gruppe eine Vor-Ort-Kontrolle vor.

Intensivierte Aufsichtstätigkeit

Im Nachgang zur Vor-Ort-Kontrolle intensivierte die FINMA im Sommer 2019 ihre Aufsichtstätigkeit über das Krankenzusatzversicherungsgeschäft der CSS.

Enforcementverfahren

Im April 2020 eröffnete die FINMA bei der von ihr beaufsichtigten Gesellschaft der CSS-Gruppe, der CSS Versicherung AG, ein Enforcementverfahren:

  • Dieses Verfahren hat die FINMA nach einer umfangreichen Untersuchung nun abgeschlossen.

Das Verfahren der FINMA ergab, dass die CSS Versicherung AG von 2013 bis 2019 schwere «Aufsichtsrechtsverletzungen» zu verantworten hat.

Dabei ergaben sich folgende Mängel:

  • Mangelhaftes Geschäft mit externen Vermittlern
  • Nicht verursachergerechte Zuordnung der Verwaltungskosten
  • Fehlerhafte Basis für Tarifgenehmigung.

Massnahmen der FINMA zum Schutze der Versicherten

Zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands und zum Schutz der Versicherten verpflichtet die FINMA die CSS zu folgendem:

  • Prämienrückerstattung
    • Rückerstattung von Prämien zugunsten der betroffenen Zusatzversicherten in der Höhe von CHF 129 Mio.
      • Rückerstattungsbegünstigte
        • jene Krankenzusatzversicherten, die zwischen dem 01.01.2013 und 31.12.2019 bei der CSS Versicherung AG zusatzversichert waren
      • Rückerstattungsquantitativ
        • Abhängigkeit von
          • Höhe im Einzelfall
          • Produkteart
          • Vertragsdauer
          • individueller Prämienhöhe.
  • Vermittlergeschäft
    • Im Vermittlergeschäft hat die CSS seit einigen Jahren Massnahmen zur Verbesserung eingeleitet:
      • Die Zusammenarbeit mit der Versicherungsvermittlungsgesellschaft wurde schrittweise reduziert und 2020 beendet.
  • Provisionszahlungen
    • Die Provisionszahlungen werden seit 2019 gruppenintern den zutreffenden Rechtsträgern zugeordnet.
      • Die im Bereich des Vermittlergeschäfts von der CSS zwischenzeitlich ergriffenen Massnahmen erachtet die FINMA grundsätzlich als geeignet, um die festgestellten Mängel zu beheben.
  • Allgemeine Verwaltungskosten
    • In Bezug auf die allgemeinen Verwaltungskosten weist die FINMA die CSS an,
      • diese künftig nach dem tatsächlichen Aufwand den jeweiligen Gruppengesellschaften zuzuordnen und
      • betriebswirtschaftlich nachvollziehbare Allokationsschlüssel festzulegen.
    • Dadurch sollen die Versicherten vor künftigen Schädigungen durch Fehlallokationen geschützt werden.

Hinweis der FINMA

«… Der Entscheid der FINMA stellt die operative Tätigkeit der CSS nicht in Frage. Die Ansprüche der Versicherten sind gesichert und die Solvenzvorschriften eingehalten. …»

Rechtsmittelfähigkeit der FINMA-Massnahmen

Der Entscheid der FINMA ist nicht rechtskräftig und kann von der CSS beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) angefochten werden.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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