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Reiserecht / Haftpflicht- und Versicherungsrecht

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Gastwirtehaftung: Beweislastverteilung bei Schmuckdiebstahl von ca. CHF 15’000 Wert aus Hotelzimmer

Datum:
14.09.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Reiserecht, Haftpflicht- und Versicherungsrecht
Thema:
Gastwirtehaftung
Stichworte:
Beweislastverteilung, Diebstahl, Schmuck
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

OR 487 Abs. 2

Die Beweislast der summarisch unbegrenzten Verschuldenshaftung nach OR 487 Abs. 2 ist analog OR 97 zu verteilen und dabei das Verschulden des Gastwirts zu vermuten, wobei diesem der Exkulpationsbeweis offensteht.

Im Einzelnen:

Die (alte) bundesgerichtliche Rechtsprechung ist laut Obergericht des Kantons Bern nicht mehr zeitgemäss und führt im Zusammenhang mit der Geldentwertung zu einer anderen Haftungskonzeption als ursprünglich vom Gesetzgeber vorgesehen (vgl. E. 9).

Im Ergebnis hatte die Berufungsbeklagte (Hotelunternehmen) ihre aus dem mit der Berufungsklägerin (Hotelgast) abgeschlossenen Beherbergungs- beziehungsweise Gastaufnamevertrag fliessenden Pflichten nicht verletzt und alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen ergriffen. Das Verschulden der Berufungsbeklagten und daraus folgend deren Haftung für die CHF 1’000.00 übersteigende Forderung war somit zu verneinen. Das Regionalgericht hatte folglich die Haftung der Berufungsbeklagten zu Recht auf die Kausalhaftung im Umfang von CHF 1’000.00 beschränkt. (vgl. E. 15)

Obergericht des Kantons Bern
Urteil ZK 2021 327
vom 15.11.2022

 

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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