Covid-App soll bald kein Ablaufdatum mehr anzeigen, sondern nur noch die Dauer seit der letzten Impfung
Einleitung
Seit dem 17.02.2022 ist die Zertifikatspflicht innerhalb der Schweiz aufgehoben. Trotzdessen sind die Covid-Zertifikate von Relevanz, auch für das Reisen.
Agenda
Reisen ausserhalb der Schweiz
Für Reisen ausserhalb der Schweiz können je nach Massnahmen des Ziellandes weiterhin Covid-Zertifikate benötigt werden:
- Diese werden daher weiterhin ausgestellt.
- Bereits ausgestellte Covid-Zertifikate behalten ihre bisherige Gültigkeitsdauer.
- Nach der Rückkehr in die sog. «normale Lage» obliegt der Gesundheitsschutz der Kompetenz der Kantone; sie müssen Massnahmen (wie beispielsweise die Zertifikatspflicht) innerhalb ihres Kantons anordnen, um die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern.
Einsatz des Covid-Zertifikats beim Reisen
Für den internationalen Reiseverkehr bleibt das Covid-Zertifikat weiterhin wichtig.
- Es ist davon auszugehen, dass viele Länder, insbesondere innerhalb des Schengen-Raumes, weiterhin ein Zertifikat fordern, für
- die Einreise
- den Besuch in Restaurants
- den Eintritt in Museen.
Deshalb werden die EU-kompatiblen Covid-Zertifikate in der Schweiz weiterhin ausgestellt.
Mehr für den Erhalt eines Covid-Zertifikats:
Was ist für die Einreise in andere Länder zu beachten?
Darüber, in welchen Ländern die EU-kompatiblen Covid-Zertifikate der Schweiz anerkannt und genutzt werden könnten und was bei Auslandreisen mit dem Covid-Zertifikat (unter anderem bezüglich der Gültigkeitsregeln) beachten soll, informiert das BAG unter
Stellungnahme des BAG in der «Weltwoche»
Das BAG hat kürzlich gegenüber der «Weltwoche» festgehalten:
- «Auch ein nach Schweizer Regeln abgelaufenes Zertifikat kann im Ausland gültig sein.»
- In der EU hat die Booster-Impfung aktuell auch kein Verfallsdatum.
- Wer geboostert ist und dies nachweisen kann, sollte auch problemlos in den EU-Raum reisen können, selbst wenn das Zertifikat abgelaufen ist.
- Erkundigungen vor der Abreise sind empfehlenswert.
- s.e.&o. – ohne Gewähr.
Fazit
Die Anerkennung von Impfstoffen/Tests sowie deren Gültigkeitsdauer sind also stets Sache der einzelnen Staaten:
- Die Unsicherheit der weiteren Entwicklung an der Zertifikate-Front bleibt.
- Es empfiehlt sich, sowohl den Zertifikate-Stand in der Schweiz gelegentlich abzuklären, als auch sich vor einer Reise in ein Zielland dort zu erkundigen, welche Nachweise ab wann verlangt werden.
Informationen zum Covid-App
Weiterführende Informationen:
- Covid-19: Impfempfehlungen Herbst 2022
- Coronavirus: BR will einzelne Bestimmungen im Covid-19-Gesetz verlängern
- Coronavirus: BR verabschiedet Grundlagenpapier zu Zielen, Aufgaben und Zuständigkeiten während Übergangsphase
- Coronavirus: Rückkehr in die normale Lage + Planung der Übergangsphase bis Frühjahr 2023
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Bildquelle: bag.admin.ch