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Covid-19: Impfempfehlungen Herbst 2022

Datum:
13.09.2022
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Coronavirus (COVID-19), Impfempfehlung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Inkrafttreten der neuen Impfempfehlungen: 10.10.2022

Die Covid-19-Infektionszahlen bewegen sich nach der letzten Welle im Sommer derzeit auf relativ tiefem Niveau.

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit SARS-CoV-2 wird aber eine Zunahme von Virusübertragungen ab Herbst 2022 erwartet:

  • Es können daher erneut zunehmen:
    • Das Ansteckungs- und/oder Erkrankungs-Risiko an Covid-19 und
    • die Belastung des Gesundheitssystems.
  • Die Covid-19-Impfempfehlungen werden deshalb auf den Herbst hin angepasst, um
    • das Risiko schwerer Erkrankungen zu senken und
    • die Belastung des Gesundheitssystems zu begrenzen.

Im Vordergrund steht der Schutz besonders gefährdeter Personen.

Einleitung

Für den Herbst 2022 wird mit einer erneuten Zunahme des Infektionsgeschehens und mit ansteigenden Fallzahlen gerechnet.

Voraussichtlicher Gegenstand der Impfempfehlungen im Herbst 2022

Im Zentrum der Impfempfehlung für den Herbst 2022 steht der Schutz besonders gefährdeter Personen vor einer schweren Erkrankung.

Dazu zählen:

  • Personen, die 65 Jahre alt oder älter sind
  • Personen zwischen 16 und 64 Jahre, welche ein erhöhtes individuelles Erkrankungsrisiko haben, zum Beispiel aufgrund
    • einer Vorerkrankung oder
    • einer Schwangerschaft.

Eine Auffrischimpfung gilt

  • in erster Linie den erwähnten Personengruppen
  • in zweiter Linie für Personen im Alter zwischen 16 und 64 Jahren ohne Risikofaktoren,
    • die in der Akut- und Langzeitbetreuung tätig sind oder
    • beruflich oder privat besonders gefährdete Personen betreuen.
  • auch – als Empfehlung – für alle anderen Personen im Alter von 16 bis 64 Jahren ohne Risikofaktoren.
    • Für sie ist eine Auffrischimpfung sinnvoll
      • nach individueller Abwägung und
      • Entscheidung, wenn sie das Risiko einer Infektion oder eines seltenen schweren Verlaufs vermindern möchten.

Impfstoffe

Die Auffrischimpfung wird empfohlen mit:

  • mRNA-Impfstoffen oder
  • Nuvaxovid.

Neue, angepasste Impfstoffe:

  • Bivalente mRNA-Impfstoffe, die an die Omikron-Variante BA.1 angepasst sind, sollen für die Auffrischimpfung bevorzugt verabreicht werden.

Bisherige Impfstoffe:

  • Weiterhin kann auch mit dem bisherigen, monovalenten mRNA-Impfstoff geimpft werden.

Impfzertifikate

Covid-19-Zertifikate werden weiterhin ausgestellt

  • für Impfungen
  • für den Nachweis einer Infektion oder
  • für negative Testresultate.

Zertifikat in der Schweiz?

In der Schweiz kommt das Zertifikat gegenwärtig nicht zum Einsatz.

Zertifikat im Ausland

Reisende müssen vor ihrer Reise selbst abklären, welche Einreisebedingungen in anderen Staaten und Regionen gelten.

Impfzeitpunkt

Auffrischimpfungen sollen frühestens vier Monate nach der letzten Impfung oder Genesung stattfinden.

Impfkosten

Alle Impfungen, die den Empfehlungen von BAG und EKIF entsprechen, sind kostenlos.

Impfstellen

Die Kantone werden über die Impfstellen informieren.

Inkrafttreten neuer Impfempfehlungen etc.

Die neuen Impfempfehlungen werden am 10.10.2022 in Kraft treten.

Bis dahin gelten die bestehenden Empfehlungen.

Grundimmunisierung mit mRNA Impfstoffen


Bildquelle: bag.admin.ch

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