Sie befinden sich: Home » CSS hat FINMA-Verfügung in Bezug auf Rückerstattung von CHF 129 Mio. Prämien angefochten
Bildquelle: css.ch
Krankenversicherer gelangte an Bundesverwaltungsgericht
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hatte am 16.08.2022 mitgeteilt, ein «Enforcementverfahren» gegen die in der Krankenzusatzversicherung tätige Gesellschaft der CSS-Gruppe abgeschlossen und u.a. die Rückerstattung von überhöhten Prämien im Volumen von CHF 129 Mio. an die betroffenen Zusatzversicherten angeordnet zu haben.
Die CSS Versicherung AG hat sich nun entschieden, die Verfügung der FINMA hinsichtlich der Frage der korrekten Umlage der Verwaltungskosten auf die Grund- und die Zusatzversicherung gerichtlich prüfen zu lassen.
Die «CSS» verspricht sich von dieser Massnahme Klarheit darüber, wie die CSS und die Krankenversicherungsbranche mit dem Ermessensspielraum künftig umgehen sollen.
Weiterführende Informationen
- Medienmitteilung der CSS
- u/Bericht vom 17.08.2022
- Medienmitteilung der FINMA vom 16.08.2022
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
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