SchKG 295b, SchKG 296
Gemäss Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 08.09.2022 hat das Kantonsgericht Zug der Nord Stream 2 AG in Zug die Verlängerung der provisorische Nachlassstundung bis 10.01.2023 gewährt.
Die weiteren Informationen sind aus dem nachfolgenden Publikationsabzug ersichtlich.
Verlängerung der Nachlassstundung Nord Stream 2 AG
Gesuchstellende Partei
Nord Stream 2 AG
CHE-444.239.548
Baarerstrasse 52
6300 Zug
Der gesuchstellenden Partei wurde die Verlängerung der Nachlassstundung gewährt.
Verfügende Stelle
Kantonsgericht des Kantons Zug
Beginn der Verlängerung: 10.09.2022
Dauer der Verlängerung: 4 Monate
Ablauf der Verlängerung: 10.01.2023
Rechtliche Hinweise
Publikation nach SchKG Art. 295b, 296.
Bemerkungen
Die provisorische Sachwalterin Transliq AG (Mandatsleiter: Philipp Possa; Mandatsstellvertreter: Robert Bächler), Schwanengasse 5/7, 3011 Bern, wird weiterhin in ihrem Amt als provisorische Sachwalterin belassen.
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam