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Nachlassverfahren / Nachlassstundung

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Nachlassstundung

Rechtsgebiet:
Nachlassverfahren / Nachlassstundung
Stichworte:
Antragsberechtigung, definitive Nachlassstundung, Nachlassstundung, Nachlassverfahren, provisorische Nachlassstundung, Voraussetzungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Das Nachlassverfahren wird eingeleitet durch (vgl. SchKG 293):

  1. ein Gesuch des Schuldners mit folgenden Beilagen: eine aktuelle Bilanz, eine Erfolgsrechnung und eine Liquiditätsplanung oder entsprechende Unterlagen, aus denen die derzeitige und künftige Vermögens-, Ertrags- oder Einkommenslage des Schuldners ersichtlich ist, sowie ein provisorischer Sanierungsplan;
  2. ein Gesuch eines Gläubigers, der berechtigt wäre, ein Konkursbegehren zu stellen;
  3. die Überweisung der Akten nach Artikel 173a Absatz 2.

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